WACHSTUMSCHANCENGESETZ
Am 22.03.2024 hat der Bundesrat dem abgespeckten Wachstumschancengesetz zugestimmt
Das Wachstumschancengesetz bringt eine Fülle von Neuerungen, die signifikante Auswirkungen auf die Steuerlandschaft in Deutschland haben werden. Hier sind einige der Neuerungen, die sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen von Interesse sein könnten:
Einkommensteuer
- Degressive AfA wird befristet für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wiedereingeführt
- Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude in Höhe von 5 % mit Baubeginn ab 01.10.2023, befristet auf 6 Jahre
- Erhöhung der Baukostenobergrenze und Förderhöchstgrenze für die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
- Erhöhung des Prozentsatzes bei Sonderabschreibung für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf 40 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten
- Freigrenze für Geschenke: Anhebung von 35 € auf 50 €
- E-Mobilität: Anhebung der Grenze für den Bruttolistenpreis von 60.000 € auf 70.000 € bei Privatnutzung eines betrieblichen (reinen) Elektroautos
Gewerbesteuer
- Erhöhung der Unschädlichkeitsgrenze bei der sogenannten erweiterten Grundstückskürzung von 10 % auf 20 %
Umsatzsteuer
- Einführung der verpflichtenden e-Rechnung grundsätzlich ab 2025
- Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung auf 800.000 €
Verfahrensrecht
- Digitalisierung des Spendenverfahrens
- Anhebung der Buchführungsgrenzen auf 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn
Dies ist nur eine Reihe von ausgewählten Neuerungen. Darüber hinaus gibt es noch viele Weitere, die wir Ihnen gerne erläutern.
Kontaktieren Sie uns gerne, um zu erfahren, wie Sie diese Neuerungen optimal nutzen können.
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