Nachhaltig­keits­bericht­erstattung

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden bestehende Richtlinien zur nicht-finanziellen Berichterstattung ersetzt und deutlich erweitert. Ziel ist es, die Verantwortung europäischer Unternehmen zu stärken und mehr Transparenz bei Nachhaltigkeitsaspekten zu schaffen.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden den geltenden Rahmen zur Umsetzung der CSRD. Grundlage hierfür ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Bedeutung der Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft und der Einfluss von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen selbst.

Fact Bild

Aktuelle Entwicklungen und Omnibus-Vorschläge

Die EU-Kommission hat Anfang 2025 Vorschläge im Rahmen eines Omnibus-Pakets vorgelegt, um die Anforderungen zu vereinfachen. Hauptpunkte sind:

Diese Änderungen sind noch nicht endgültig und bedürfen der Zustimmung durch das Parlament und die Mitgliedstaaten. Unternehmen sollten daher die Entwicklungen genau verfolgen.

Fact Bild

Warum Sie jetzt handeln sollten

Eine frühzeitige Umsetzung schützt vor Überraschungen und bietet Chancen:

Unsere Leistungen im Bereich Nachhaltig­keits­bericht­erstattung

Wir unterstützen Sie bei allen relevanten Themen:

Beratung zur Erstellung von Nachhaltigkeits­berichten

Anwendung der ESRS beziehungs­weise weiterer Standards (zum Beispiel GRI, VSME)

Rechtliche und steuerliche Beratung hinsichtlich CSRD, EU-Taxonomie, CBAM

Unter­stützung bei Vor­bereitung und Durch­führung externer Prüfungen Ihres Nachhaltig­keits­berichts

Immer auf dem aktuellen Stand

In unserem FACT-Blog finden Sie regelmäßig praxisnahe Beiträge und aktuelle Informationen.

Fact Bild

Weitere Leistungen

FACT – Nachhaltigkeits­bericht­erstattung
in Kassel und Nordhessen

Wenn Sie wissen wollen, was diese Regelungen für Ihr Unternehmen in Kassel und Nordhessen konkret bedeuten, sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen, rechtssicher und effizient vorzusorgen.