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Nachhaltigkeits-berichterstattung

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die bestehenden Richtlinien zur nicht-finanziellen Berichterstattung ersetzt und deutlich erweitert. Ziel ist es, die Verantwortung europäischer Unternehmen und die Transparenz im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen.

VERANTWORTUNG ERHÖHEN

Mithilfe der einheitlichen, EU-weit verbindlichen Berichtsstandards sollen Unternehmen verlässliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen. Diese Ausweitung der Berichtspflicht betrifft schätzungsweise 49.000 Unternehmen in der EU, davon rund 15.000 in Deutschland.

Die zu berichtenden Nachhaltigkeitsinformationen werden als Teil des Lageberichts veröffentlicht. Das verdeutlicht den hohen Stellenwert der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die nach und nach der finanziellen Berichterstattung gleichgestellt werden soll. Zukünftig unterliegt auch der Nachhaltigkeitsbericht einer Prüfpflicht und hat dann unmittelbare Auswirkungen auf das Prüfungsurteil des Wirtschaftsprüfers.

Berichtsinhalte CRSD

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden den inhaltlichen Rahmen zur Umsetzung der CSRD. Neben verpflichtenden Teilen von Berichtsstandards, bildet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse die Basis für die Berichtsinhalte. Hierbei werden wesentliche Nachhaltigkeitsthemen durch die Betrachtung von Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt, als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das eigene Unternehmen identifiziert. Das unternehmensspezifische Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse beeinflusst den Anwendungsumfang der ESRS und somit auch den zu berichtenden Inhalt.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die bestehenden ESRS:

Zeitschiene zur Umsetzung der CSRD

Die CSRD weitet die Berichtspflicht erheblich aus. Betroffen sind:

Ab dem Geschäftsjahr 2025

Große Unternehmen, die mindestens zwei der drei Merkmale am Bilanzstichtag erfüllen:

  • 250 Mitarbeiter
  • EUR 40 Mio. Umsatz
  • EUR 20 Mio. Bilanzsumme

Ab dem Geschäftsjahr 2026

  • Kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) (Ausnahme Kleinstunternehmen)
  • kleine und nicht komplexe Kreditinstitute
  • und firmeneigene Versicherungsunternehmen

Ab dem Geschäftsjahr 2028

  • nichteuropäische Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben

Die geplante Inflationsanpassung in Höhe von 25% der EU-Kommission für die Größenkriterien für Unternehmen kann den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen noch ändern. Diese Anpassung bezieht sich nur auf Umsatz und Bilanzsumme, nicht auf die Anzahl der Mitarbeiter.

LEISTUNGEN FACT

Beratung zur Anwendung der ESRS Berichtstandards

Beratung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

Unterstützung bei der Erarbeitung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen bezogen auf Ihr Geschäftsmodell (doppelte Wesentlichkeitsanalyse)

Prüfung Ihres Nachhaltigkeitsberichts

Gerne unterstützen wir Sie dabei die Umsetzung der CSRD anzugehen und so eine Basis für eine transparente und hochwertige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.

Vorteile der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Umsetzung der CSRD ist mit einigen Herausforderungen verbunden. Dabei kann sich eine individuelle Nachhaltigkeitsstrategie mit transparenter Berichterstattung positiv auf den Erfolg Ihres Unternehmens auswirken und bringt einige Vorteile mit sich:

  • Langfristige Auslegung der Unternehmensstrategie auf ein nachhaltiges Wachstum
  • Stärkt die Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens
  • Gesteigerte Transparenz sendet positives Signal an Stakeholder, Banken und Investoren
  • Stärkt die Bindung von Mitarbeitenden und unterstützt ein positives Employer-Branding
  • Tieferes Prozessverständnis schafft eine Übersicht von Optimierungspotentialen für interne Prozesse
  • Einhaltung gesetzlicher Anforderungen (CSRD, NFRD, CSR-RUG, etc.)
  • Nachhaltigkeitsthemen werden finanzierungsrelevant

EU-Taxonomie

Die nachhaltige Finanzstrategie der EU bildet sich aus drei Säulen: der CSRD, der Offenlegungsverordnung (SFRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung. Letztere stellt ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Geschäftsaktivitäten dar. Diese soll Finanzströme in nachhaltige Investitionen lenken und verfolgt folgende sechs Umweltziele:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Für jedes dieser Umweltziele wurden oder werden delegierte Rechtsakte verabschiedet mit technischen Bewertungskriterien. Die Grundlage zur Identifikation von „grünen“ Aktivitäten sind die NACE-Codes, eine Klassifizierung von Wirtschaftszweigen in der EU. Als taxonomiefähig, also als potentiell zuträglich für die Umweltziele, können nur Wirtschaftsaktivitäten gelten, für die Bewertungskriterien vorliegen. Ob diese taxonomiekonform, also als nachhaltig gelten, ist individuell zu prüfen. Anschließend ist über die Anteile von Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben an taxonomiekonformen Tätigkeiten zu berichten.

Seit 01. Januar 2022 ist die EU-Taxonomie bereits verpflichtend für alle, die auch der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) unterliegen. Mit in Kraft treten der CSRD wird auch hier der Anwenderkreis zukünftig auf alle Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind erweitert. Auch in diesem Bereich unterstützen wir Sie gerne!

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