Nachhaltigkeits-berichterstattung

Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die bestehenden Richtlinien zur nicht-finanziellen Berichterstattung ersetzt und deutlich erweitert. Ziel ist es, die Verantwortung europäischer Unternehmen und die Transparenz im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden den inhaltlichen Rahmen zur Umsetzung der CSRD. Neben verpflichtenden Teilen von Berichtsstandards, bildet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse die Basis für die Berichtsinhalte. Hierbei werden wesentliche Nachhaltigkeitsthemen durch die Betrachtung von Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt, als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das eigene Unternehmen identifiziert.
CSRD-VORGABEN AUF DEM PRÜFSTAND – EU PLANT ENTLASTUNG FÜR UNTERNEHMEN
Die EU-Kommission hat Anfang 2025 das sogenannte Omnibus-Paket vorgelegt, um die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen. Im Fokus steht dabei insbesondere die Entlastung mittelständischer Unternehmen, eine verbesserte Umsetzbarkeit bestehender Vorschriften sowie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Transparenz und Aufwand. Ein zentraler Vorschlag des Omnibus-Pakets ist dabei die Reduzierung des Anwendungsbereichs auf Unternehmen mit > 1.000 Mitarbeitenden.
Auch Unternehmen, die weiterhin der Berichtspflicht unterliegen, können von einem reduzierten bürokratischen Aufwand profitieren – befinden sich jedoch bis zur finalen Umsetzung der Änderungen in einer Phase regulatorischer Unsicherheit. Es empfiehlt sich daher, den Gesetzgebungsprozess aufmerksam zu verfolgen, um frühzeitig auf neue Anforderungen reagieren zu können.


WER JETZT TRANSPARENZ SCHAFFT, IST FÜR KOMMENDE ANFORDERUNGEN BESTENS GERÜSTET
Nutzen Sie die positiven Effekte einer individuellen Nachhaltigkeitsstrategie mit transparenter Berichterstattung – auch im Zeichen regulatorischer Veränderungen:
- Nachhaltigkeitsthemen werden zunehmend finanzierungsrelevant
- Langfristige Auslegung der Unternehmensstrategie auf ein nachhaltiges Wachstum
- Stärkt die Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens
- Gesteigerte Transparenz sendet positives Signal an Stakeholder, Banken und Investoren
- Stärkt die Bindung von Mitarbeitenden und unterstützt ein positives Employer-Branding
- Tieferes Prozessverständnis schafft eine Übersicht von Optimierungspotentialen für interne Prozesse
- Einhaltung gesetzlicher Anforderungen (CSRD, NFRD, LkSG, etc.)
LEISTUNGEN FACT
CSRD/ESRS, CBAM, Carbon-Leakage-Verordnung (BECV), VerpackG, usw.:
Mit FACT behalten Sie den Überblick angesichts zunehmend vielschichtiger Regulierungen!
Beratung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten
Beratung zur Anwendung der ESRS-Berichtstandards und weiterer Berichtstandards wie den VSME oder GRI
Beratung zu gesetzlichen Vorgaben und Nachhaltigkeitsrichtlinien wie CBAM
(freiwillige) Prüfung Ihres Nachhaltigkeitsberichts
Gerne unterstützen wir Sie dabei eine Basis für eine transparente und hochwertige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.
NACHHALTIGKEIT IM FOKUS: Regulatorische Anforderungen steigen
Unternehmen sehen sich mit einer Vielzahl neuer Richtlinien und Verordnungen konfrontiert – von der EU-Verordnung zum CO₂-Grenzausgleich (CBAM) über das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) bis hin zu internationalen Berichtspflichten entlang der Lieferkette. Diese Anforderungen betreffen nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern beeinflussen auch strategische Entscheidungen und Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Neben der Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich international agierende Unternehmen auch mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) konfrontiert. Er agiert als ein Instrument gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder außerhalb der EU. Das Grenzausgleichsystem gilt für den Import bestimmter Waren aus CO2-intensiven Sektoren und betrifft große Teile der deutschen Industrie. Seit dem 01. Oktober 2023 ist seitens der betroffenen Unternehmen eine gesonderte quartalsweise Meldung erforderlich.